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1. Berufsbezeichnung
Zahntechniker/in
2. Ausbildungsdauer
3
½ Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
3. Arbeitsgebiet
Zahntechniker/innen arbeiten überwiegend im gewerblichen zahntechnischen
Labor, aber auch im zahnärztlichen Praxislabor, in der Zahnklinik und
Dentalindustrie. Ihr Arbeitsgebiet umfasst nach zahnärztlichem Auftrag
die ...
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Herstellung von festsitzendem Zahnersatz, indirekten Füllungen, Kronen
und Brücken aus unterschiedlichen Werkstoffen,
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Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz aus unterschiedlichen
Werkstoffen,
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Herstellung und Verarbeitung von feinmechanischen Hilfsteilen zur
Befestigung von Zahnersatz,
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Herstellung von Implantatsuprastrukturen,
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Herstellung von kieferorthopädischen Geräten, Schienen und
Defektprothesen,
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Änderung, Ergänzung und Reparatur von Zahnersatz aller Art,
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Änderung, Ergänzung und Reparatur von kieferorthopädischen Geräten,
Schienen und Defektprothesen.
4. Berufliche Fähigkeiten
Zahntechniker/Zahntechnikerin ...
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beraten Auftraggeber über Werkstoffe und deren Biokompatibilität sowie
über technische und statische Möglichkeiten einer geplanten
Zahnersatzkonstruktion
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fertigen Modelle unter Verwendung übermittelter Arbeitsunterlagen an,
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übertragen Kiefermodelle in Artikulatoren
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vermessen und analysieren Kiefermodelle, um darauf Rekonstruktionen
vorzubereiten
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wählen künstliche Zähne farbgerecht aus und stellen sie nach
funktionellen, phonetischen und ästhetischen Richtlinien auf,
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modellieren Zähne, Teile von Zähnen, Zahngruppen und zu ersetzende
Gewebeteile nach anatomischen und funktionellen Gegebenheiten,
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fertigen Prothesen, Kronen und Brücken sowie Geräte für
kieferorthopädische Korrekturen in handwerklicher Einzelfertigung an,
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schmelzen, gießen, ver- und bearbeiten Metalllegierungen und
Kunststoffe, die in der Zahnprothetik verwendet werden,
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schichten keramische Werkstoffe farbgerecht sowie brennen und
bearbeiten diese,
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schweißen, löten und kleben Werkstoffe, die in der Zahnprothetik
verwendet werden,
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erweitern und reparieren Zahnersatz und kieferorthopädische Geräte,
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sind in der Lage auch bei engen zeitlichen Terminvorgaben eine hohe
Produktqualität zu gewährleisten.
(Verordung
über die Berufsausbildung zum Zahntechniker / zur Zahntechnikerin vom
11.Dezember 1997)
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